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Sunndig | 19.05.13 | 06:30
Baden-Württemberg

Cuius regio, eius religio

Der Lateinische Ausdruck "Cuius regio, eius religio" bedeutet übersetzt, "wessen Herrschaft, dessen Religion". Diese Regel war nach der Reformation ein praktizierter Grundsatz der Herrscherhäuser, nach dem die Konfession des Landesherrn die seiner Untertanen automatisch mitbestimmte. Im Jahr 1555 wurde im Augsburger Religionsfrieden diese Regel festgelegt und bestimmte die Konfessionsgrenzen bis in das 19. Jahrhundert. Dadurch wurden auch die entsprechenden Bräuche wie die Fasnet maßgeblich in ihrer Ausübung beeinflusst, da in evangelischen Gebieten – die das Konzil von Benevent ablehnten - die Fasnet auch nach Aschermittwoch gefeiert wurde, heute als Alte Fasnet oder Bauernfasnacht bekannt.

Siehe auch ...

» Konzil von Benevent

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