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Fridig | 03.09.10 | 13:01

Gemeinde Schuttertal

Die Gemeinde Schuttertal besteht aus den bis 31.12.1973 selbstständigen Gemeinden Schuttertal, Dörlinbach und Schweighausen. Sie zählt heute zu den flächenmäßig größten Gemeinden des Ortenaukreises. Für einen Großteil der Bevölkerung ist heute noch Land- und Forstwirtschaft ein Haupterwerbszweig.


Schuttertal

Die Gemeinde Schuttertal wird urkundlich erstmals im Jahr 1270 genannt, als damals dem Straßburger Dominikanerkloster zum Predigen und zum Sammeln von Almosen der schriftlich zugeteilt worden war.

Bei der geroldseckischen Teilung des Jahres 1277 kam Schuttertal an die Linie von Geroldseck-Hohengeroldseck. Zeuge der Beurkundung des Vertrags war ein Vogt Wilhelm von Schuttertal. Das mit ihm auftretende Geschlecht ist im 15. Jahrhundert letztmals nachweisbar.

Schuttertal wurde 1482 mit anderen Dorfschaften an Markgraf Christoph I. von Baden veräußert und kam erst 1539 wieder zur abgestammten Herrschaft von Geroldseck zurück. Die in verschiedenen Urkunden als Vögte, Ritter und Edelknechte benannten Edlen von Schuttertal gehörten dem niederen Adel an und zählten zu den Lehensleuten der Geroldsecker.

Bis 1819 gehörte Schuttertal der Herrschaft Hohengeroldseck an und kam danach als selbstständige Gemeinde zum Großherzogtum Baden. Seit 1974 ist Schuttertal mit den Orten Dörlinsbach und Schweighausen eine gemeinsame Gemeinde.


Dörlinbach

Dörlinbach ist eine Ortsgründung des Benediktinerklosters Ettenheimmünster. Benannt ist der Ort vermutlich nach einem frühen Siedler „Tarilo“. Der Ortsname „Dörlinbach“ wird urkundlich erstmals in einer päpstlichen Bulle von 1225 genannt.


Schweighausen

Die heutige Streusiedlung Schweighausen ist wie der Ortsteil Dörlinbach eine Gründung des Klosters Ettenheimmünster. Siedlungsmittelpunkt und Ort der Rechtsprechung in Schweighausen war ein Meierhof, um den sich mit der Zeit Häuser von Lehensleuten des Klosters gruppierten. Die urkundlich erste nachweisbare Nennungen im Jahr 1132 und erfolgt nochmals in einer Urkunde Rudolf I. von Üsenberg vom 16. November 1219, worin dieser das Kloster Tennenbach mit Äckern und Wiesen belehnt.





 

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