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Zischdig | 21.05.13 | 20:41
Baden-Württemberg

Badische Verfassung

Als Badische Verfassung wird eine Karl Friedrich Nebenius erarbeitete Verfassung für das Großherzogtum Baden bezeichnet, die im 19. Jahrhundert zu den modernsten zählte. Die erste Badische Verfassung wurde von Großherzog Karl von Baden am 22. August 1818 in Griesbach im Schwarzwald unterzeichnet. Damit galt das Land Baden damals zu den wenigen Staaten, deren Staatsform die konstitutionelle Monarchie war. Die Badische Verfassung garantierte unter anderem ein Recht auf Volksvertretung mit der Möglichkeit der Mitwirkung bei Gesetzgebung.
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