Regierungsbezirke Baden-Württemberg
Die Präsidien der vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart bestehen als Mittelinstanzen zwischen den
Landesministerien in Baden-Württemberg und den Kreisen. Die auf Landesebene auf verschiedene Ministerien verteilten Funktionen werden von den
Regierungspräsidien zusammengefasst, soweit sie nicht besonderen Landesoberbehörden zugeteilt sind. Die Fachabteilungen der Regierungspräsidien sind z. B. maßgeblich an
Planung und Bau von Straßen und Brücken beteiligt.
Die Präsidien der Regierungsbezirke sind Widerspruchsbehörden gegenüber Entscheidungen der Landratsämter (Landkreise). Die
Verwaltung eines Regierungsbezirks soll im hohen Maße Fachkompetenz und Bürgernähe vereinigen. Die Regierungspräsidien üben außerdem die Rechtsaufsicht gegenüber den neun Stadtkreisen und auch gegenüber kreisangehörigen Großen Kreisstädten und
Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 20.000 Einwohnern aus. Die kreisangehörigen Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner unterliegen dagegen der Rechtsaufsicht durch die Landkreise.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen
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