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Zischdig | 21.05.13 | 14:04
Baden-Württemberg

Regierungsbezirke Baden-Württemberg

Regierungsbezirke


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Die Präsidien der vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart bestehen als Mittelinstanzen zwischen den Landesministerien in Baden-Württemberg und den Kreisen. Die auf Landesebene auf verschiedene Ministerien verteilten Funktionen werden von den Regierungspräsidien zusammengefasst, soweit sie nicht besonderen Landesoberbehörden zugeteilt sind. Die Fachabteilungen der Regierungspräsidien sind z. B. maßgeblich an Planung und Bau von Straßen und Brücken beteiligt.

Die Präsidien der Regierungsbezirke sind Widerspruchsbehörden gegenüber Entscheidungen der Landratsämter (Landkreise). Die Verwaltung eines Regierungsbezirks soll im hohen Maße Fachkompetenz und Bürgernähe vereinigen. Die Regierungspräsidien üben außerdem die Rechtsaufsicht gegenüber den neun Stadtkreisen und auch gegenüber kreisangehörigen Großen Kreisstädten und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 20.000 Einwohnern aus. Die kreisangehörigen Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner unterliegen dagegen der Rechtsaufsicht durch die Landkreise.

Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen
www.rp.baden-wuerttemberg.de
Regierungsbezirke Baden-Württemberg

Foto: Regierungsbezirke Baden-Württemberg

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