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Zischdig | 18.06.13 | 09:12
Baden-Württemberg

Landtag Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg. Sitz des Landtag ist die Landeshauptstadt Stuttgart. Mit ihrer Stimme bei der Landtagswahl bestimmen die Wähler in Baden-Württembergischen alle fünf Jahre die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Die wichtigste Aufgabe des Landtags ist Gesetze zu verabschieden. Er übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut. Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit es beschließt. Eine Verändeurng muss jedoch von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder betragen werden. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des baden-württembergischen Landtags.

Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
www.landtag-bw.de
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