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Sunndig | 19.05.13 | 06:06
Baden-Württemberg

Landkreise Baden-Württemberg

Seitdem die Kreisreform vor rund 35 Jahren in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, gibt es nur noch 35 Landkreise. Von den ehemals 63 Landkreisen sind nur die Landkreise Emmendingen, Göppingen und Heidenheim unverändert geblieben. Größter Landkreis ist nach der Einwohnerzahl der Rhein-Neckar-Kreis mit rund 523.000 Einwohnern, kleinster der Hohenlohekreis mit ca. 107.000 Einwohnern. Der Ortenaukreis als flächengrößter Landkreis 1.861 km² umfasst; die geringste Fläche hat der Landkreis Tübingen mit 519 km². Vom Landkreis unterscheidet sich ein Stadtkreis, der neben den Kreisaufgaben zugleich auch die Gemeinde- bzw. Stadtaufgaben wahrnimmt.

Die Landkreise setzen sich im Gegensatz zu den Stadtkreisen aus einer Vielzahl von Gemeinden zusammen. Landkreise sind untere staatliche Verwaltungsbehörden und kommunale Selbstverwaltungskörperschaften. Sie ergänzen die Tätigkeit der Gemeinden, wenn Leistungs- und Verwaltungskapazitäten nicht ausreichen. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt vor allem damit beschäftigt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Kreisgebiet auszuüben. Nach der Landkreisordnung gliedert sich der Wirkungskreis der Landkreise in freiwillige Aufgaben der Selbstverwaltung, Pflicht- und Weisungsaufgaben. Aufgabenschwerpunkte der Landkreise sind Straßen, Abfallwirtschaft, Sozial- und Jugendhilfe, Krankenhäuser und Öffentlicher Personenverkehr.

Haupteinnahmequelle eines Landkreises ist die Kreisumlage, die der Landkreis von den kreisangehörigen Gemeinden erhebt. Darüber hinaus erschließen sich Einnahmen aus Finanzzuweisungen des Landes, kreiseigene Steuern wie z.B. die Jagdsteuer, Gebühren sowie sonstige Einnahmen. Vertretungsorgan der Kreisbevölkerung ist der Kreistag, der über alle wichtigen Kreisangelegenheiten entscheidet, soweit sie aus der kommunalen Selbstverwaltung resultieren. An der Spitze der Kreisverwaltung steht in Baden-Württemberg der Landrat. Er ist Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse, Leiter des Landratsamts sowie gesetzlicher Vertreter des Landkreises. Der Landrat wird vom Kreistag für acht Jahre gewählt.

Landkreistag Baden-Württemberg
Panoramastraße 37
70174 Stuttgart
www.landkreise-bw.de
Landkreise Baden-Württemberg

Foto: Landkreise Baden-Württemberg

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